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EAM-Stiftung vergibt 50.000 Euro

für Projekte in den Bereichen Heimatpflege und Heimatkunde, Denkmalschutz und Denkmalpflege sowie im Nachwuchsbereich der Fördergebiete Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz sowie Unfallverhütung und Rettung aus Lebensgefahr.

Vom Verschönerungsverein über freiwillige Feuerwehr bis hin zur Bergwacht: In diesem Jahr unterstützt die EAM-Stiftung Projekte, bei denen die Bereiche „Heimatpflege und Heimatkunde“, „Denkmalschutz und Denkmalpflege“ sowie der Jugend- und Nachwuchsbereich der Fördergebiete „Feuer-, Arbeits- und Katastrophenschutz“ und „Rettung aus Lebensgefahr“ im Fokus stehen. Ab sofort können sich gemeinnützige Vereine oder Initiativen bis zum 30. Juni hier um die Fördermittel bewerben

Sie engagieren sich für den Erhalt eines Denkmals in Ihrer Kommune? Sie betätigen sich in einer freiwilligen Jugendfeuerwehr? Oder Sie helfen in der Jugendarbeit einer Institution zur Rettung von Menschen? Dann ist Ihre Bewerbung bei der EAM-Stiftung genau richtig. „Die EAM-Stiftung ist seit vielen Jahren eine feste Größe für die sozial engagierten Vereine und Organisationen in der Region“, sagt der Vorsitzende der EAM-Geschäftsführung und Mitglied des Stiftungsvorstands Olaf Kieser. „Als regional verwurzeltes Unternehmen ist es für uns wichtig, dieses soziale und gemeinnützige Engagement zu unterstützen.“ Bereits zum 18. Mal öffnet die EAM-Stiftung ihren Fördertopf.

Die wichtigsten Fakten für die Bewerbung:

  • Ausschreibung gilt für gemeinnützige Körperschaften (Vereine, Verbände) aus dem Geschäftsgebiet der EAM
  • Projekte müssen sich ausschließlich auf die Bereiche „Heimatpflege und Heimatkunde“, „Denkmalschutz und Denkmalpflege“ oder auf den Jugend- und Nachwuchsbereich der Fördergebiete „Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz sowie Unfallverhütung“ und „Rettung aus Lebensgefahr“ beziehen
  • Gültiger Freistellungsbescheid vom Finanzamt
  • Bewerbungsschluss: 30. Juni 2023

Jetzt online bewerben

Fragen und Antworten

Wie ist die EAM-Stiftung organisiert? Kann ich mich für die Fördermittel bewerben? Und wie hoch sind die Förderpreise? Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.

Als regional verwurzeltes Unternehmen möchten wir Ihr gemeinnütziges, soziales und kulturelles Engagement fördern. Gleichzeitig erreichen uns zunehmend Anfragen und Bitten um Unterstützung für gemeinnützige Projekte. Damit unsere Zuschüsse gerecht verteilt werden können, haben wir die EAM-Stiftung ins Leben gerufen.

    Die Stiftung wird finanziell und organisatorisch von der EAM getragen. Die Entscheidung über die Mittelvergabe trifft der Stiftungsvorstand zusammen mit dem Kuratorium der Stiftung, dem Vertreter der Anteilseigner der EAM angehören. Außerdem ist die EAM-Stiftung als gemeinnützige Körperschaft anerkannt.

    Mit der EAM-Stiftung möchten wir Projekte in diesen Bereichen fördern:

    • Wissenschaft & Forschung

    • Öffentliches Gesundheitswesen & -pflege

    • Jugend- & Altenhilfe

    • Kunst & Kultur

    • Denkmalschutz und Denkmalpflege

    • Erziehung, Volks- & Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe

    • Natur- & Umweltschutz

    • Wohlfahrtswesen

    • Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Kriegsopfer, Behinderte, Opfer von Straftaten sowie Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden. 

    • Rettung aus Lebensgefahr

    • Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz sowie Unfallverhütung

    • Sport

    • Heimatpflege & Heimatkunde

    • Bürgerliches Engagement für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke

     

    Wir können nur Projekte unterstützen, die sich mit mindestens einem der genannten Bereiche beschäftigen. Vorstand und Kuratorium der EAM-Stiftung wählen hieraus jedes Jahr einen oder mehrere Förderungsschwerpunkte aus, auf die Sie sich bewerben können.

    Sie können sich für unsere Fördermittel bewerben, wenn Sie in einer gemeinnützigen Körperschaft, d. h. in einem Verein oder Verband tätig sind. Ihr zukünftiges Projekt sollte sich in unseren ausgeschriebenen Bereichen wiederfinden und im Geschäftsgebiet der EAM stattfinden. Wichtig ist auch, dass Ihr Verein oder Verband durch die Finanzverwaltung als gemeinnützig anerkannt ist (Freistellungsbescheid).

    Die EAM-Stiftung veröffentlicht die jährliche Ausschreibung über Presseinformationen in den regionalen Medien und auf der Internetseite der EAM (www.EAM.de/stiftung). Eine Bewerbung für Ihr Projekt können Sie im angegebenen Zeitraum einreichen.

    Nach Ende der Bewerbungsfrist sichten wir die Anträge. Wir stellen dem Vorstand und dem Kuratorium eine Übersicht über die eingegangenen Anträge mit ersten Vorschlägen der Stiftungsverwaltung vor. Über die endgültige Vergabe der Mittel entscheidet im Anschluss der Stiftungsvorstand gemeinsam mit dem Stiftungskuratorium. Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt. Die Vergabe der Preise erfolgt öffentlichkeitswirksam.

    Für Ihre Bewerbung füllen Sie einfach das Online Formular aus, fügen einen gültigen Freistellungsbescheid bei, der die Gemeinnützigkeit und den Förderzweck dokumentiert. Optional können Sie noch eine Anlage zur Projektbeschreibung (maximal 2 Textseiten) ergänzen.

    Jährlich werden insgesamt mindestens 50.000 € als Förderpreisgeld vergeben. Die Dotierung der einzelnen Preise legt der Stiftungsvorstand zusammen mit dem Kuratorium der EAM-Stiftung fest. 

    Die Auszahlung des Fördergeldes erfolgt mit der Preisübergabe. Eine Auszahlung der Förderung ist nicht möglich, wenn der für die Preisvergabe maßgebliche Förderzweck nicht mehr erreicht werden kann. Dies ist insbesondere der Fall, wenn sich der Preisträger in Liquidation befindet oder gegen ihn ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist.

    Der Preisträger stellt der EAM-Stiftung zeitnah eine Zuwendungsbestätigung über die ausgezahlte Förderung aus.

    Die Preisübergabe erfolgt öffentlichkeitswirksam unter Einbezug der regionalen Presse. Die EAM-Stiftung veröffentlicht die geförderten Projekte und die Preisträger mit Foto und ggf. geschäftlichen Kontaktdaten durch Pressemitteilung und in den digitalen Medien der EAM-Gruppe (Internet, Facebook usw.).

    Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Preisträger erfolgt in Abstimmung mit der EAM-Stiftung. Die Preisträger werden die EAM-Stiftung als Förderer namentlich erwähnen und ihre Projekte durch Verwendung des EAM-Logos mit dem Zusatz „Gefördert von der EAM-Stiftung“ angemessen kennzeichnen.

    Nicole Sprenger
    home0561 933-1015
    Britta Werner
    home0561 933-1052

    Gern beantworten wir Ihnen alle Fragen zur EAM-Stiftung.

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