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Strom und Erdgas
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EAM Energie GmbH
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Netz & Einspeisung
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EAM Netz GmbH
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Geschäftsprozesse, Nachrichtentypen und Fristen zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität und Erdgas.
Die Bundesnetzagentur hat mit den Beschlüssen BK6-06-009 vom 11. Juni 2006 und BK7-06-067 vom 1. Oktober 2008 verbindliche Vorgaben zu Geschäftsprozessen, Nachrichtentypen und Fristen zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität und Erdgas festgelegt. Die EAM Energie GmbH hat diese Vorgaben, soweit erforderlich, umgesetzt und wird diese vollumfänglich anwenden.
Gemäß der Kommunikationsrichtlinie der BNetzA ist vor Aufnahme der ersten Kommunikation der Kontakt mit der EAM Energie GmbH herzustellen, da die jeweiligen Kommunikationsparameter in den Datenaustauschsystemen hinterlegt werden müssen.
Für die Einrichtung des verschlüsselten Datenaustausches zwischen den Unternehmen sind die Zertifikate der relevanten Postfächer an die folgende Adresse zu senden:
Lieferant.EAM@Wechselmanagement.de
Grundsätzlich ist im Rahmen des Datenaustauschs, gemäß GPKE und GeLiGas, die aktuell gültige Kommunikationsrichtlinie der BNetzA zu berücksichtigen.