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Um die Belastung der Energie- und Wärmekunden angesichts der gestiegenen Energiepreise zu dämpfen, hat die Bundesregierung Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Ab dem 1. März 2023 werden die Entlastungen umgesetzt - gelten allerdings rückwirkend ab Januar 2023. Die gesetzlichen Regelungen gelten zunächst bis zum Ende des Jahres 2023, eine Verlängerung bis April 2024 kann von der Bundesregierung aber beschlossen werden.
Wir werden unsere betroffenen Kunden zeitnah mit einem Anschreiben darüber informieren, wie sich die Entlastungen für Sie konkret auswirken – Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir werden die Preisbremsen im Sinne des Gesetzes für Sie automatisch umsetzen.
Informationen zur Umsetzung der Strom und Gaspreisbremse für Wärme finden sie hier.
Geben Sie hier Ihren aktuellen Verbrauch und Ihren Arbeits- und Grundpreis (brutto) ein. Die Angaben finden Sie in Ihrer letzten Rechnung oder Ihren aktuellen Preisinformationen.
Hier beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um das Thema Strom- und Gaspreisbremse
Wissen Sie eigentlich, wer hier, in der Mitte Deutschlands, der beste Energieversorger ist? Unsere Region selbst. Sie versorgt uns mit Energie. Eine Wanderung über den Rothaarkamm. Unsere Obstwiesen und Felder. Ein Sonntagsausflug mit der Familie. All das lädt unsere Batterien wieder auf. Hier auf Unsere Mitte Finden Sie genau das: Freizeittipps, Vereine und Initiativen aus der Region oder nachhaltig produzierende Unternehmen ganz in Ihrer Nähe. Und das Beste: Als EAM-Kunde genießen Sie bei vielen Teilnehmern exklusive Vergünstigungen. Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen!
Dazu haben wir mit unserer Aktion „Clever gespart vom Dach bis zum Keller“ wertvolle Tipps für Sie zusammengefasst.