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Strom und Erdgas
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Für neue Anlagen mit einer installierten Leistung ab 100 kW gilt sowohl für die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) als auch nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) eine Pflicht zur Direktvermarktung. Andernfalls werden die Förderungssätze reduziert.
Wir bieten unseren Kunden die Direktvermarktung von Strom aus Blockheizkraftwerken (BHKW) und Photovoltaik-Anlagen (PV) an. Bei der Direktvermarktung wird der in den Anlagen erzeugte Strom nicht an den Netzbetreiber, sondern an einen interessierten Direktvermarkter (z.B. EAM) verkauft. Dieser veräußert den Strom anschließend direkt an der Strombörse und vergütet dem Kunden den Marktwert.
Auch für Anlagen, die nicht verpflichtend ihren Strom in die Direktvermarktung bringen müssen, bietet diese die Möglichkeit Zusatzerlöse für die Stromeinspeisung zu generieren.
Für flexible BHKW bieten wir darüber hinaus an, Zusatzerlöse zu den üblichen Vergütungen zu erreichen. Dafür übernehmen wir das Erzeugungsmanagement, die Erstellung und Optimierung der flexiblen Fahrweise und die Vermarktung dieses Stroms auf dem Spot-, Intraday- und Regelenergiemarkt. Ziel dabei ist, genau zu den Zeitfenstern Strom zu erzeugen, in denen der Strompreis oberhalb des Monatsdurchschnitts liegt, um damit mehr Erlöse zu erreichen. Sie als Kunde profitieren dabei von diesen Zusatzerlösen.
Gern beantworten mein Team und ich Ihnen alle Fragen zum Thema Direktvermarktung.