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Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 hat u. a. den Zweck, eine sichere und effiziente Versorgung der Allgemeinheit mit Energie (Strom und Gas) zu transparenten Preisen sicherzustellen.
In den Gebieten, in denen die EAM Energie GmbH gem. § 36 Abs. 2 EnWG Grundversorger ist, springt sie gemäß § 38 EnWG i. V. m. § 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung – StromGVV) vom 26.10.2006 in der jeweils gültigen Fassung mit der Ersatzversorgung ein, wenn der Stromverbrauch Ihrer Lieferstelle durch den Netzbetreiber keinem Liefervertrag bzw. Lieferanten zugeordnet werden kann.
Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung entnehmen Sie bitte unserem Preisblatt und der StromGVV.
Die Ersatzversorgung endet automatisch spätestens nach drei Monaten, frühestens mit einem Abschluss eines Liefervertrages mit einem Lieferanten Ihrer Wahl. Wenn Sie Interesse an einem Angebot von der EAM Energie GmbH haben, kontaktieren Sie gerne Ihren persönlichen Ansprechpartner für Großkunden, Herrn Tim Hendrich, unter der Telefonnummer 0561 933-2313.
Strompreise der Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden* mit registrierender Leistungsmessung (Niederspannung) ab dem 01.01.2023:
Arbeitspreis reine Energie (100 % Ökostrom): 44,984 ct/kWh netto
zzgl. Grundpreis: 125,00 EUR/Monat netto
Zu den vorgenannten Preisen werden zusätzlich die Entgelte für Netznutzung, Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung, die Konzessionsabgabe, die Belastungen aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, die Stromsteuer sowie die Entgelte für die Umlagen aus § 19 Stromnetzentgeltverordnung, aus §§ 17 f, 17 a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), aus § 18 der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Des Weiteren wird die Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe berechnet.
* Nicht-Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und einen Jahresverbrauch von über 10.000 kWh haben.
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 13. Juli 2005 hat u. a. den Zweck, eine sichere und effiziente Versorgung der Allgemeinheit mit Energie (Strom und Gas) zu transparenten Preisen sicherzustellen.
In den Gebieten, in denen die EAM Energie GmbH gem. § 36 Abs. 2 EnWG Grundversorger ist, springt sie gemäß § 38 EnWG i. V. m. § 3 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV) vom 26.10.2006 in der jeweils gültigen Fassung mit der Ersatzversorgung ein, wenn der Erdgasverbrauch Ihrer Lieferstelle durch den Netzbetreiber keinem Liefervertrag bzw. Lieferanten zugeordnet werden kann.
Die Preise und Bedingungen der Ersatzversorgung von Nicht-Haushaltskunden mit registrierender Leistungsmessung entnehmen Sie bitte unserem Preisblatt und der GasGVV.
Die Ersatzversorgung endet automatisch spätestens nach drei Monaten, frühestens mit einem Abschluss eines Liefervertrages mit einem Lieferanten Ihrer Wahl. Wenn Sie Interesse an einem Angebot von der EAM Energie GmbH haben, kontaktieren Sie gerne Ihren persönlichen Ansprechpartner für Großkunden, Herrn Tim Hendrich, unter der Telefonnummer 0561 933-2313.
Erdgaspreise der Ersatzversorgung für Nicht-Haushaltskunden* mit registrierender Leistungsmessung (Niederdruck) ab dem 01.01.2023:
Arbeitspreis reine Energie: 17,048 ct/kWh netto
zzgl. Grundpreis: 125,00 EUR/Monat netto
Zu den vorgenannten Preisen werden zusätzlich die Entgelte für Netznutzung, Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung, die Konzessionsabgabe, die Bilanzierungsumlage RLM, die Gasspeicherumlage nach §35e EnWG, die Kosten für Emissionszertifikate nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz sowie die Energiesteuer in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Des Weiteren wird die Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe berechnet.
* Nicht-Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und einen Jahresverbrauch von über 10.000 kWh haben.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich bei uns – Ihr Ansprechpartner Tim Hendrich hilft Ihnen gern weiter und erstellt Ihnen Ihr individuelles Angebot.