Datenschutzrechtliche Einwilligung bei Foto-, Ton- und Videoaufnahmen
Der EAM-Gruppe ist die Öffentlichkeitsarbeit im Sinne einer informativen und lebendigen Kommunikation ein wichtiges Anliegen. Die EAM-Gruppe ist in Printmedien sowie in Hörfunk oder Fernsehen mit redaktionellen Beiträgen und Werbung vertreten und nutzt digitale Medien wie Social Media (Facebook, LinkedIn, Instagram, TikTok usw.) sowie unternehmenseigene Kanäle (Internet, Intranet usw.). Zusätzlich präsentiert sich die EAM-Gruppe auf internen oder externen Veranstaltungen
Für die im vorigen Absatz genannten Zwecke werden Foto-, Ton- und Videoaufnahmen von Mitarbeitern der EAM-Gruppe sowie von externen Teilnehmern bzw. Besuchern erstellt (im Folgenden „Aufnahmen“). Die Anfertigung und Verwendung solcher Aufnahmen bedürfen der widerrufbaren Einwilligung der betroffenen Personen. Diese Einwilligung muss gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nach Information über die Verwendung der Aufnahme freiwillig und unmissverständlich durch eine eindeutige bestätigende Handlung nachweisbar erteilt werden. Hierfür gilt in der EAM-Gruppe folgender Standardprozess:
Die aufgenommenen Personen werden vor Beginn der Aufnahme informiert,
für welchen Zweck Aufnahmen gemacht werden sollen,
dass die Bild-/Ton-Reporter erkennbar sind,
dass die Aufnahmen in der Regel vor Veröffentlichung mit den Betroffenen abgestimmt werden, soweit diese bekannt sind,
dass die Verwendung der Aufnahme durch Widerruf an die Adresse Datenschutzbeauftragter der EAM-Gruppe, Monteverdistraße 2, 34131 Kassel, oder Datenschutz@EAM.de für die Zukunft untersagt werden kann. Bei Gruppenbildern von mehr als 3 Personen muss der Widerruf begründet werden und die Begründung das Interesse des Einzelnen an der Löschung der Aufnahme das Interesse der EAM-Gruppe und der anderen abgebildeten Personen am Belassen der Aufnahme überwiegen sowie
dass die Teilnahme an der Veranstaltung eine Zustimmung zu der kostenlosen Verwendung von Aufnahmen zu dem Zweck zum Ausdruck bringt.
Die Information kann in Einladungen oder während der Veranstaltung mündlich oder durch Aushang erfolgen.
