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Die EAM-Gruppe1 begrüßt die gesetzliche Verpflichtung von großen Unternehmen, bei der Auswahl von Dienstleistern und Lieferanten sorgfältig darauf zu achten, dass Menschenrechte und Umweltschutz in der gesamten Lieferkette einschließlich der Vorlieferanten beachtet werden. Als Auftraggeber mit einem durchschnittlichen jährlichen Auftragsvolumen von rund 200 Mio. Euro wie auch als Dienstleister in der Lieferkette anderer Unternehmen nutzt die EAM-Gruppe ihre Möglichkeiten, Risiken für Menschenrechte und Umweltschutz durch ein eigens hierfür eingerichtetes Managementsystem zu erkennen und zu minimieren sowie etwaige Verletzungen zu beenden. Deshalb wendet die EAM die Regelungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes über die hierzu verpflichtete EAM Netz GmbH hinaus freiwillig in allen Unternehmen der EAM-Gruppe an.

EAM-Meldeweg

Hier können Sie Hinweise auf eine bevorstehende oder bereits eingetretene Verletzung von Umwelt- oder Menschenrechten in Lieferketten geben.

 Compliance-Meldestelle@EAM.de

Informationen darüber, wie Ihr Hinweis bearbeitet wird, finden Sie hier.

I.    Menschenrechte und Umweltschutz als zentrale Werte 


In unserem Kerngeschäft, der öffentlichen Versorgung mit Strom, Gas und Wärme, spielen die Achtung und der Schutz von Menschen und Umwelt schon immer eine hervorgehobene Rolle. Als Unternehmensgruppe, die sich seit 2014 zu 100 % in kommunaler Hand befindet, fühlen wir uns diesen Werten besonders verpflichtet.

Die EAM-Gruppe entwickelt Zukunftslösungen und gestaltet partnerschaftlich die Energiewende in der Region. Im Rahmen europaweiter Ausschreibungen haben wir Berührungspunkte zu Geschäftspartnern mit Lieferketten innerhalb und außerhalb Europas. Hierbei handeln wir gemäß unserer Menschenrechtsstrategie.

In diesem globalen Kontext ist uns wichtig, uns selbst und unsere Zulieferer an anerkannten internationalen Standards auszurichten. Dies sind:

 

II.    Unsere Sorgfalt bei der EAM


In den Themenfeldern Menschenrechte und Umweltschutz richten wir unsere Tätigkeit nicht nur an den gültigen Gesetzen aus, sondern auch an eigenen Regeln, deren Einhaltung von kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sichergestellt wird.

Zusätzlich bauen wir kontinuierlich ein Nachhaltigkeitsmanagement auf und haben einen Menschenrechtsbeauftragten etabliert, der direkt an unsere Geschäftsführung berichtet.

Als Lieferant in Lieferketten anderer Unternehmen geben wir eine Lieferantenerklärung ab, die wir als Auftraggeber auch von unseren direkten Zulieferern fordern.

III.    Unsere Sorgfalt bei unseren Lieferanten und Dienstleistern


Von unseren Lieferanten und Dienstleistern fordern wir neben der Lieferantenerklärung auch die Akzeptanz spezifischer vertraglicher Verpflichtungen, die sich an dem tätigkeitsbezogenen Risiko orientieren, welches bei Schlechtleistung für unser Unternehmen, unsere Mitarbeiter oder unsere Kunden eintreten kann.

Hinsichtlich der Menschenrechte und des Umweltschutzes strukturieren wir unsere Lieferanten und Dienstleister nach Standorten und Warengruppen und bewerten das potenzielle Risiko einer Verletzung. Erkannte Risiken werden nach dem Ausmaß der Folgen ihres Eintritts gewichtet und priorisiert bearbeitet. Schritte dieser Bearbeitung sind beispielsweise die Einholung von Informationen zu Risikostrategien und Maßnahmenplänen oder die Durchführung eines Menschenrechtsaudits. Ziel ist die gemeinsame Festlegung mit den Lieferanten, wie der Eintritt des Risikos vermieden oder minimiert werden kann.


IV.    Beschwerden und Berichte


Unsere etablierten Maßnahmen evaluieren wir regelmäßig hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, um kontinuierlich besser zu werden. Dazu gehört es auch, bestehende Prozesse immer wieder kritisch zu hinterfragen und – wo nötig – nachzuschärfen. Hierzu haben wir in den elektronischen Medien ein für jeden erreichbares Hinweisgebersystem etabliert, über das uns mögliche Verletzungen von Menschenrechten und Umweltschutz durch die EAM und auch durch unsere Lieferanten und Dienstleister in ihrer gesamten Lieferkette mitgeteilt werden können. Compliance-Meldestelle@EAM.de

Der Menschenrechtsbeauftragte der EAM-Gruppe berichtet jährlich sowohl über die identifizierten Risiken als auch über unsere Maßnahmen, mit diesen umzugehen. Ebenso bewertet er die Wirksamkeit unserer Maßnahmen und leitet Schlussfolgerungen für künftige Aktivitäten ab.

 

[1] Zur EAM-Gruppe gehören: EAM GmbH & Co. KG, EAM Netz GmbH, EAM Natur Energie GmbH, EAM Energie GmbH, EAM Energiewende Partner GmbH, EAM Beteiligungen GmbH, BeSte Stadtwerke GmbH, Stadtwerke Gelnhausen GmbH, Landgraf Energietechnik GmbH, EN Tiefbau Süd GmbH, EN Tiefbau Mitte GmbH.


EAM-Menschenrechtsstrategie

Wir achten darauf, ob Lieferanten und Vorlieferanten in unserer Lieferkette Menschenrechte und Umweltschutz beachten. Wir tun dies nicht nur, weil wir nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG) hierzu verpflichtet sind, sondern weil uns der Schutz von Mensch und Umwelt nicht erst seit heute wichtig ist und wir auch zukünftig einen aktiven Beitrag für diesen Schutz leisten möchten. 

Wir erwarten von unseren Lieferanten, dass ihre Waren und Dienstleistungen umweltschonend, zu fairen Arbeitsbedingungen und mit angemessenem Arbeitsschutz hergestellt und erbracht werden. 

Wir steuern unsere Erwartung durch Schulung unserer Mitarbeiter im Umgang mit Lieferanten, durch eine Risikobewertung unserer Lieferanten mit risikobezogenen vertraglichen Regelungen sowie durch wirkungsvolle Maßnahmen, die der Verletzung von Menschenrechten und Umweltschutz vorbeugen. Auf erkannte Verletzungen reagieren wir mit angemessenen Konsequenzen. Wir kontrollieren unsere Steuerungsmaßnahmen und veröffentlichen das Ergebnis. 

Olaf Kieser

Vorsitzender der EAM-Geschäftsführung

Hans-Hinrich Schriever

EAM-Geschäftsführer