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Von Lernförderung für sozial benachteiligte Kinder über sportliche Früherziehung im heimischen Sportverein bis zum Schutz von Wildinsekten: In diesem Jahr unterstützt die EAM-Stiftung Projekte, bei denen der Bereich „Natur und Umweltschutz“ sowie im Nachwuchsbereich für Kinder bis zum Ende des Grundschulalters die Fördergebiete „Sport“ sowie „Erziehung und Bildung“ im Fokus stehen. Ab sofort können sich gemeinnützige Vereine oder Initiativen bis zum 30. Juni dieses Jahres hier um die Fördermittel bewerben.
Sie setzen sich für eine Natur- und Vogelschutzgruppe ein? Sie unterstützen die Neugestaltung des Schulhofs an einer Grundschule? Oder Sie begeistern die Jüngsten für Bewegung beim Kinderturnen in Ihrem Sportverein? Dann ist Ihre Bewerbung bei der EAM-Stiftung genau richtig. „Mit unserer Stiftung unterstützen wir sozial engagierte Vereine, die durch ihre gemeinnützige Arbeit jeden Tag aufs Neue die Lebenssituation zahlreicher Menschen in der Region verbessern“, sagt der Vorsitzende der EAM-Geschäftsführung und Mitglied des Stiftungsvorstands Olaf Kieser. „Als kommunal verwurzeltes Unternehmen ist es für uns besonders wichtig, diese gezielte und verlässliche Förderung sozialen Engagements voranzutreiben.“ Bereits zum 19. Mal öffnet die EAM-Stiftung ihren Fördertopf.
Gern beantworten wir Ihnen alle Fragen zur EAM-Stiftung.
Wie ist die EAM-Stiftung organisiert? Kann ich mich für die Fördermittel bewerben? Und wie hoch sind die Förderpreise? Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.
Als regional verwurzeltes Unternehmen möchten wir Ihr gemeinnütziges, soziales und kulturelles Engagement fördern. Gleichzeitig erreichen uns zunehmend Anfragen und Bitten um Unterstützung für gemeinnützige Projekte. Damit unsere Zuschüsse gerecht verteilt werden können, haben wir die EAM-Stiftung ins Leben gerufen.
Die Stiftung wird finanziell und organisatorisch von der EAM getragen. Die Entscheidung über die Mittelvergabe trifft der Stiftungsvorstand zusammen mit dem Kuratorium der Stiftung, dem Vertreter der Anteilseigner der EAM angehören. Außerdem ist die EAM-Stiftung als gemeinnützige Körperschaft anerkannt.
Mit der EAM-Stiftung möchten wir Projekte in diesen Bereichen fördern:
Wissenschaft & Forschung
Öffentliches Gesundheitswesen & -pflege
Jugend- & Altenhilfe
Kunst & Kultur
Denkmalschutz und Denkmalpflege
Erziehung, Volks- & Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
Natur- & Umweltschutz
Wohlfahrtswesen
Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Kriegsopfer, Behinderte, Opfer von Straftaten sowie Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden.
Rettung aus Lebensgefahr
Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz sowie Unfallverhütung
Sport
Heimatpflege & Heimatkunde
Bürgerliches Engagement für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke
Wir können nur Projekte unterstützen, die sich mit mindestens einem der genannten Bereiche beschäftigen. Vorstand und Kuratorium der EAM-Stiftung wählen hieraus jedes Jahr einen oder mehrere Förderungsschwerpunkte aus, auf die Sie sich bewerben können.
Sie können sich für unsere Fördermittel bewerben, wenn Sie in einer gemeinnützigen Körperschaft, d. h. in einem Verein oder Verband tätig sind. Ihr zukünftiges Projekt sollte sich in unseren ausgeschriebenen Bereichen wiederfinden und im Geschäftsgebiet der EAM stattfinden. Wichtig ist auch, dass Ihr Verein oder Verband durch die Finanzverwaltung als gemeinnützig anerkannt ist (Freistellungsbescheid).
Die EAM-Stiftung veröffentlicht die jährliche Ausschreibung über Presseinformationen in den regionalen Medien und auf der Internetseite der EAM (www.EAM.de/stiftung). Eine Bewerbung für Ihr Projekt können Sie im angegebenen Zeitraum einreichen.
Nach Ende der Bewerbungsfrist sichten wir die Anträge. Wir stellen dem Vorstand und dem Kuratorium eine Übersicht über die eingegangenen Anträge mit ersten Vorschlägen der Stiftungsverwaltung vor. Über die endgültige Vergabe der Mittel entscheidet im Anschluss der Stiftungsvorstand gemeinsam mit dem Stiftungskuratorium. Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt. Die Vergabe der Preise erfolgt öffentlichkeitswirksam.
Für Ihre Bewerbung füllen Sie einfach das Online Formular aus, fügen einen gültigen Freistellungsbescheid bei, der die Gemeinnützigkeit und den Förderzweck dokumentiert. Optional können Sie noch eine Anlage zur Projektbeschreibung (maximal 2 Textseiten) ergänzen.
Jährlich werden insgesamt mindestens 50.000 € als Förderpreisgeld vergeben. Die Dotierung der einzelnen Preise legt der Stiftungsvorstand zusammen mit dem Kuratorium der EAM-Stiftung fest.
Die Auszahlung des Fördergeldes erfolgt mit der Preisübergabe. Eine Auszahlung der Förderung ist nicht möglich, wenn der für die Preisvergabe maßgebliche Förderzweck nicht mehr erreicht werden kann. Dies ist insbesondere der Fall, wenn sich der Preisträger in Liquidation befindet oder gegen ihn ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist.
Der Preisträger stellt der EAM-Stiftung zeitnah eine Zuwendungsbestätigung über die ausgezahlte Förderung aus.
Die Preisübergabe erfolgt öffentlichkeitswirksam unter Einbezug der regionalen Presse. Die EAM-Stiftung veröffentlicht die geförderten Projekte und die Preisträger mit Foto und ggf. geschäftlichen Kontaktdaten durch Pressemitteilung und in den digitalen Medien der EAM-Gruppe (Internet, Facebook usw.).
Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Preisträger erfolgt in Abstimmung mit der EAM-Stiftung. Die Preisträger werden die EAM-Stiftung als Förderer namentlich erwähnen und ihre Projekte durch Verwendung des EAM-Logos mit dem Zusatz „Gefördert von der EAM-Stiftung“ angemessen kennzeichnen.