Zum Hauptinhalt springen

Fördergrundsätze

Zweck und Ort der Förderung

  • Voraussetzung für eine Förderung durch die EAM-Stiftung ist ein aktueller (nicht älter als 5 Jahre) Freistellungsbescheid des zuständigen Finanzamtes des Bewerbers für mindestens einen der von der EAM-Stiftung festgelegten gemeinnützigen Zwecke zur Förderung der Allgemeinheit nach § 52 der Abgabenordung.
  • Die zur Förderung beantragten Projekte befinden sich im EAM-Geschäftsgebiet in Hessen, Südniedersachsen, Ostwestfalen, Westthüringen, und Rheinland-Pflalz.

Förderantrag und Entscheidung

  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
  • Ihre Angaben im Förderantrag sind richtig und vollständig.
  • Über die Förderung entscheidet der Vorstand zusammen mit dem Kuratorium der EAM-Stiftung. Wir informieren die Preisträger schriftlich.
  • Bewerber nicht geförderter Projekte werden ebenfalls schriftlich informiert. Die Ablehnung erfolgt ohne Angabe von Gründen.

Preisverleihung und Auszahlung der Förderung

  • Die Preisübergabe erfolgt in einer von der EAM-Stiftung organisierten Veranstaltung mit Einladung der regionalen Presse. Die EAM-Stiftung veröffentlicht die geförderten Projekte und die Preisträger mit Foto und ggf. geschäftlichen Kontaktdaten durch Pressemitteilung und in den digitalen Medien der EAM-Gruppe (Internet, Facebook usw.).
  • Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Preisträger erfolgt in Abstimmung mit der EAM-Stiftung. Die Preisträger werden die EAM-Stiftung als Förderer namentlich erwähnen und ihre Projekte durch Verwendung des EAM-Logos mit dem Zusatz „Gefördert von der EAM-Stiftung“ angemessen kennzeichnen.
  • Die Auszahlung der Förderung erfolgt mit der Preisübergabe. Eine Auszahlung der Förderung ist nicht möglich, wenn der für die Preisvergabe maßgebliche Förderzweck nicht mehr erreicht werden kann. Dies ist insbesondere der Fall, wenn sich der Preisträger in Liquidation befindet oder gegen ihn ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist. 
  • Der Preisträger stellt der EAM-Stiftung zeitnah eine Zuwendungsbestätigung über die ausgezahlte Förderung aus.
  • Nach Umsetzung des Projekts verpflichtet sich der Preisträger, mit der EAM-Stiftung Kontakt aufzunehmen und einen Vor-Ort-Termin zu vereinbaren.

 

Nicole Sprenger
home0561 933-1015
Britta Werner
home0561 933-1052

Gern beantworten wir Ihnen alle Fragen zur EAM-Stiftung.