Die wichtigsten Fragen und Antworten

 

Allgemeines zur EAM

  • Zur Umsetzung der Energieeffizienzziele der Bundesregierung nehmen die Kommunen eine Schlüsselrolle und Vorbildfunktion ein. Die Festlegungen der Kommune werden durch die Bauleitplanung (Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, Regionalpläne, etc.), lokale Förderung von Klimaschutzmaßnahmen und bei der Beauftragung eigener Baumaßnahmen umgesetzt. E.ON Mitte selbst verursacht durch den Betrieb von Strom- und Gasverteilernetzen (z. B. Fuhrpark, Betriebsgebäude, Übertragungsverluste, Netzbau, usw.) eigene CO2-Emissionen.
    Zur Verbesserung der Energieeffizienz und zum Ausgleich für die Emissionen aus dem Netzbetrieb gründet E.ON Mitte eine gemeinnützige Gesellschaft, die Maßnahmen in den Kommunen zur Förderung des Klimaschutzes unterstützen soll.

  • EAM fördert einen effizienteren Umgang mit Energie, die Schonung der natürlichen Ressourcen und Maßnahmen zur Verringerung von Kohlendioxid-Emissionen. Der Ausbau des Anteils an erneuerbaren Energien und die Optimierung von Arbeitsprozessen durch neue Technologien sollen unmittelbar zu diesen Zielen führen.

  • Jede Kommune im Fördergebiet kann als Gesellschafter in die EAM aufgenommen werden. Hierzu kauft die Kommune für ca. 100 Euro einen Geschäftsanteil von der E.ON Mitte. Zum Fördergebiet gehören Kommunen, in denen E.ON Mitte Eigentümerin oder Betreiberin des Versorgungsnetzes Strom oder Gas ist.

  • Die Gesellschaft unterstützt konkrete Maßnahmen in Kommunen des Fördergebietes, die von Institutionen, Gewerbetreibenden oder Bürgern der Kommune beantragt werden und die der Förderung des Umweltschutzes dienen, insbesondere dem Klimaschutz oder der Steigerung der Energieeffizienz.

  • Die Kommunen halten die Mehrheit an der Gesellschaft und haben von Anfang an gemeinsam ein verbrieftes Mehrheitsstimmrecht von 84%. Die kommunalen Gesellschafter entscheiden damit allein über die Fördermittevergabe. Dazu werden Regionalausschüsse gebildet.

  • Grundsätzlich kann jeder der EAM Fördermittel zur Verfügung stellen .E.ON Mitte leistet einen jährlichen Förderbeitrag an die EAM. Dieser orientiert sich an den Einwohnern der Kommunen im Fördergebiet.

  • Die Höhe der Zuwendungen von E.ON Mitte bemisst sich nach der Einwohnerzahl der beteiligten Kommunen im Fördergebiet und beträgt
    • 1,00 € pro Jahr und Einwohner für Kommunen im Fördergebiet Strom
    • 0,20 € pro Jahr und Einwohner für Kommunen im Fördergebiet Erdgas

Wären alle Kommunen im aktuellen Fördergebiet Gesellschafter, erhielte die EAM jährliche Zuwendungen von rund 1,7 Mio. € pro Jahr abzüglich der Kosten für Aufwendungen der Gesellschaft. Darüber hinaus ist es möglich, dass noch weitere Geldmittel von Dritten zur Verfügung gestellt werden.

 

Ablauf Beitritt

  • Neben den einmaligen Kosten von 100 Euro für den Geschäftsanteil an der EAM, fallen anteilige Kosten von einmalig 70 Euro für den Notar an.

  • Wenn die Voraussetzungen für eine Beteiligung an der EAM erfüllt sind, kann eine Kommune für 100 Euro einen Geschäftsanteil an EAM erwerben. Hierfür reicht eine Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Regionalzentrum der E.ON Mitte AG vor Ort oder mit der EAM direkt. Wir vereinbaren anschließend einen Notartermin und regeln alle Formalitäten.