EAM-Stiftung vergibt 75.000 Euro

für Projekte in den Bereichen „Jugend- und Altenhilfe“, „Sport“ für Jugendliche und „Hilfe für Menschen mit Behinderungen".

Die diesjährige Ausschreibung ist beendet. Vielen Dank für Ihre zahlreichen Bewerbungen!

Von Erziehungsberatung über jugendliche Trainingsgruppen bis hin zur Lebenshilfe - bereits zum 21. Mal öffnet die EAM-Stiftung ihren Fördertopf und vergibt insgesamt wieder 75.000 Euro. In diesem Jahr unterstützt die EAM-Stiftung Projekte, bei denen diese Bereiche im Fokus stehen:

  • „Jugend- und Altenhilfe“
  • „Sport“ für Jugendliche
  • „Hilfe für Menschen mit Behinderungen“

Ab sofort können sich gemeinnützige Vereine oder Initiativen bis zum 15. Juni 2026 über den Antrags-Button direkt auf dieser Seite für die Fördermittel bewerben. 

Nicole Sprenger
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Carina Lohr
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Gern beantworten wir Ihnen alle Fragen zur EAM-Stiftung.

Fragen und Antworten

Wie ist die EAM-Stiftung organisiert? Kann ich mich für die Fördermittel bewerben? Und wie hoch sind die Förderpreise? Hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.

Als regional verwurzeltes Unternehmen möchten wir Ihr gemeinnütziges Engagement fördern. Gleichzeitig erreichen uns zunehmend Anfragen und Bitten um Unterstützung für gemeinnützige Projekte. Damit unsere Zuschüsse gerecht verteilt werden können, haben wir die EAM-Stiftung ins Leben gerufen.

Die Stiftung wird finanziell und organisatorisch von der EAM getragen. Die Entscheidung über die Mittelvergabe trifft der Stiftungsvorstand zusammen mit dem Kuratorium der Stiftung, dem Vertreter der Anteilseigner der EAM angehören. Außerdem ist die EAM-Stiftung als gemeinnützige Körperschaft anerkannt.

Mit der EAM-Stiftung möchten wir Projekte in diesen Bereichen fördern:

  • Wissenschaft & Forschung

  • Öffentliches Gesundheitswesen & -pflege

  • Jugend- & Altenhilfe

  • Kunst & Kultur

  • Denkmalschutz und Denkmalpflege

  • Erziehung, Volks- & Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe

  • Natur- & Umweltschutz

  • Wohlfahrtswesen

  • Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Kriegsopfer, Behinderte, Opfer von Straftaten sowie Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden. 

  • Rettung aus Lebensgefahr

  • Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutz sowie Unfallverhütung

  • Sport

  • Heimatpflege & Heimatkunde

  • Bürgerliches Engagement für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke

 

Wir können nur Projekte unterstützen, die sich mit mindestens einem der genannten Bereiche beschäftigen. Vorstand und Kuratorium der EAM-Stiftung wählen hieraus jedes Jahr einen oder mehrere Förderungsschwerpunkte aus, auf die Sie sich bewerben können.

 

Sie können sich für unsere Fördermittel bewerben, wenn Sie in einer gemeinnützigen Körperschaft, d. h. in einem Verein oder Verband tätig sind. Ihr zukünftiges Projekt sollte sich in unseren ausgeschriebenen Bereichen wiederfinden und im Geschäftsgebiet der EAM stattfinden. Wichtig ist auch, dass Ihr Verein oder Verband durch die Finanzverwaltung als gemeinnützig anerkannt ist (Freistellungsbescheid).

Die EAM-Stiftung veröffentlicht die jährliche Ausschreibung über Presseinformationen in den regionalen Medien und auf der Internetseite der EAM (www.EAM.de/stiftung). Eine Bewerbung für Ihr Projekt können Sie im angegebenen Zeitraum einreichen.

Nach Ende der Bewerbungsfrist sichten wir die Anträge. Wir stellen dem Vorstand und dem Kuratorium eine Übersicht über die eingegangenen Anträge mit ersten Vorschlägen der Stiftungsverwaltung vor. Über die endgültige Vergabe der Mittel entscheidet im Anschluss der Stiftungsvorstand gemeinsam mit dem Stiftungskuratorium. Die Gewinner werden schriftlich benachrichtigt. Die Vergabe der Preise erfolgt öffentlichkeitswirksam.

Für Ihre Bewerbung füllen Sie einfach das Online Formular aus, fügen einen gültigen Freistellungsbescheid bei, der die Gemeinnützigkeit und den Förderzweck dokumentiert. Optional können Sie noch eine Anlage zur Projektbeschreibung (maximal 2 Textseiten) ergänzen.

 

Jährlich werden insgesamt 75.000 € als Förderpreisgeld vergeben. Die Dotierung der einzelnen Preise legt der Stiftungsvorstand zusammen mit dem Kuratorium der EAM-Stiftung fest. 

Die Auszahlung des Fördergeldes erfolgt mit der Preisübergabe. Eine Auszahlung der Förderung ist nicht möglich, wenn der für die Preisvergabe maßgebliche Förderzweck nicht mehr erreicht werden kann. Dies ist insbesondere der Fall, wenn sich der Preisträger in Liquidation befindet oder gegen ihn ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist.

Der Preisträger stellt der EAM-Stiftung zeitnah eine Zuwendungsbestätigung über die ausgezahlte Förderung aus.

Die Preisübergabe erfolgt öffentlichkeitswirksam unter Einbezug der regionalen Presse. Die EAM-Stiftung veröffentlicht die geförderten Projekte und die Preisträger mit Foto und ggf. geschäftlichen Kontaktdaten durch Pressemitteilung und in den digitalen Medien der EAM-Gruppe (Internet, Facebook usw.).

Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Preisträger erfolgt in Abstimmung mit der EAM-Stiftung. Die Preisträger werden gebeten, die EAM-Stiftung als Förderer namentlich zu erwähnen und ihre Projekte durch Verwendung des EAM-Logos mit dem Zusatz „Gefördert von der EAM-Stiftung“ angemessen zu kennzeichnen.